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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Verkaufs- und Werklieferungsgeschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.
Für Käufer und Besteller wird im folgenden einheitlich die Bezeichnung 'Käufer' verwendet.

§1 Vertrag
Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisabgabe, freibleibend und unverbindlich. Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben ebenfalls Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.

§2 Preise
Alle angegebenen Preise beinhalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowohl auf Haupt- als auch Nebenforderungen. Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk.

§3 Lieferungen
Teillieferungen sind zulässig, sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolg ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von vier Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Schadenersatzansprüche - im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Belieferung mit Bereitstellung als erfolgt.

§4 Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn Frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Mit Verladung der Ware auf den LKW, geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer.

§5 Gewährleistung
Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handschläge und Abschläge können niemals alle Unterschiede in farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgerecht durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zur Zeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen - Naturwerksteinarbeiten - DIN 18332. Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt oder, falls der Käufer die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. Acht Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen. Der käufer hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt: Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Sollten weder Nachbesserung noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder andere Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.

§6 Zahlungen
Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum fällig. Auf Rechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, werden nicht anerkannt. Lieferungen gegen Anzahlung oder Vorkasse behalten wir uns vor. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlunshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechsel bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Im Abweichung von den Bestimmungen der §§366, 367 BGB und etwaige Anweisungen des Käufers sind wir berechtigt, zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind. Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen, bzw. noch ausstehenden leistungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.

§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zu Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit uns solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer haftet für alle hieraus entstehenden Kosten. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet.

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